- Grenzwächter*in oder
- Fachspezialist*in für Zoll- und Grenzsicherheit oder
- Zollfachleute mit Bewaffnung (RSG und WLT Ausbildung)
- Fachassistent*innen Grenz- oder Zollkontrolle mit Bewaffnung (RSG und WLT Ausbildung)
angestellt ist und Sicherheits-, Grenz- und Migrationspolizeiaufgaben wahrnimmt, ist grundsätzlich berechtigt Mitglied bei FRONTIERA zu werden.
Das Wachstum von FRONTIERA beschleunigte nicht nur den Zugang zu erstklassigem Rechtsschutz, sondern förderte auch unsere Entwicklung zu einem anerkannten Sozialpartner und einem kompetenten Berufsverband für Grenzschützer. Als solcher wird unsere Meinung in den Führungsstrukturen gehört. Daher begrüssen wir jedes neue Mitglied in unserem Verband mit grosser Begeisterung. Es ist die Beteiligung von zahlreichen Grenzwächtern*innen, Fachspezialist*innen Zoll- und Grenzsicherheit, Zollfachleuten und Fachassistenten*innen Grenz- und Zollkontrollen, die es uns ermöglicht, unsere Kolleginnen und Kollegen effektiv vor den alltäglichen Herausforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen sowie durch konstruktive Dialoge eine kontinuierliche Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen zu erreichen.

