Mitglied werden

Aufnahmeinfos

Jede Person, die im Sinne des Zollgesetzes vom 18. März 2005 (SR 631, Stand 01.02.2024) als Grenzwächter*in oder Fachspezialist*in für Zoll und Grenzsicherheit angestellt ist und Sicherheits-, Grenz- und Migrationspolizeiaufgaben wahrnimmt, ist grundsätzlich berechtigt Mitglied bei FRONTIERA zu werden. Ebenso können neu auch bewaffnete Zollfachleute Mitglied von FRONTIERA werden.

Warum die Mitgliedschaft auf Mitarbeiter an der Front begrenzt ist? Die Rechtsschutzversicherung bietet diese Spezialversicherung nur Berufsverbänden an, die unter Anderem sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen und im weitesten Sinne einem Polizeikorps angehören.

An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom August 2024 wurde beschlossen, die mögliche Mitgliedschaft auf bewaffnete Zollfachleute auszuweiten, da auch sie ein Anrecht auf angemessenen rechtlichen Schutz haben, wenn wir künftig gemeinsam im Dienst sind. Zudem unterstehen sie ebenfalls dem Militärstrafgesetz, wenn sie eine "P"-Kontrolle durchführen (Entscheid Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts).

Das Wachstum von FRONTIERA beschleunigt nicht nur den Zugang zu erstklassigem Rechtsschutz, sondern fördert auch unsere Entwicklung zu einem anerkannten Sozialpartner und einem kompetenten Berufsverband für Grenzschützer. Als solcher wird unsere Meinung in den Führungsstrukturen gehört. Daher begrüssen wir jedes neue Mitglied in unserem Verband mit grosser Begeisterung. Es ist die Beteiligung von zahlreichen Grenzwächtern, Fachspezialisten und Zollfachleuten, die es uns ermöglicht, unsere Kolleginnen und Kollegen effektiv vor den alltäglichen Herausforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen sowie durch konstruktive Dialoge eine kontinuierliche Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Konditionen

Der Monatsbeitrag für FRONTIERA beträgt CHF 25. In diesem Betrag sind enthalten:
- Verbandskosten
- Jahresbeitrag Rechtsschutzversicherung

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig CHF 50. Der Grund dafür ist, dass die Rechtsschutzversicherung erst bei 500 Mitgliedern in Kraft tritt und ab Versicherungsbeginn komplett bezahlt werden muss.

Entsprechend erhältst Du einen ersten Einzahlungsschein über CHF 75. Danach monatlich CHF 25.

Sollten wir bis Ende 2025 nicht die erforderliche Mitgliederanzahl erreichen, wird die Generalversammlung über den weiteren Verlauf entscheiden. Sollte der Verband aufgelöst werden, erhältst Du deine Beiträge anteilsmässig zurück (abzüglich bereits entstandener Kosten).

Alles weitere dazu findest Du in den Statuten.
Bitte beachte, dass diese Informationen auf dem aktuellen Stand des Gesetzes und der rechtlichen Bestimmungen bis zum 02. Februar 2024 basieren.

Solltest Du weitere Fragen zur Mitgliedschaft oder zu rechtlichen Aspekten haben, stehen wir Dir gerne zur Verfügung und können Dich bei Bedarf auf aktuelle Quellen verweisen.

Zum Mitgliedsantrag

Wenn wir Dich von uns überzeugen konnten, würden wir Dich gerne als Mitglied von FRONTIERA begrüssen

ACHTUNG: Sollte das Anmeldeformular über das Bundesnetz nicht nutzbar sein, so ist ein privates Gerät zu nutzen.
Suchen