Willkommen beim Berufsverband FRONTIERA: Dein Partner in der herausfordernden Welt des Grenzschutzes!

Schutz durch Verbundenheit!

Warum stehen Grenzwächter und Grenzwächterinnen [1], welche täglich an vorderster Front für unser aller Sicherheit sorgen, ohne angemessenen rechtlichen Schutz da? Diese Frage führte zur Gründung unseres Verbandes, welche die wichtigste Ressource unseres Bundesamtes besser schützen möchte - nämlich DICH.




Unser Ziel: Rechtsschutz und Interessenvertretung für jeden Frontmitarbeiter. Wir kennen die Risiken denen Du dich stellst und setzen uns dafür ein, deine Rechte zu schützen. Dies erfolgt mit einer Rechtsschutzversicherung, die sich speziell an Behördenmitglieder mit sicherheitspolizeilichen Aufgaben richtet und Dich bei Anklagen aufgrund von Handlungen verteidigt, die aus subjektiver Sicht rechtmässig sind, das heisst konkret in Notwehr, Notstand oder aus Berufspflicht erfolgen.

NEU seit September 2024! Wir sind froh Euch anzukündigen, dass FRONTIERA nun allen Mitarbeitern mit folgenden Abschlüssen offensteht:
  • Grenzwächter
  • Fachspezialist für Zoll und Grenzsicherheit
  • Bewaffneten Zollfachleuten mit Allegra
  • Zollfahndung

Mehr als nur ein Verband – eine Gemeinschaft, die zusammensteht. Wir sind stolz darauf Teil dieses Bundesamtes zu sein, welches täglich Herausragendes leistet. Bei uns findest Du ein Netzwerk von Kollegen*Innen die Ihre Erfahrungen teilen und deine Arbeit von Grund auf verstehen.

Deine Interessen fördern. Unsere Mission ist klar: Wir stehen Dir in den wichtigen Aspekten deines Berufslebens zur Seite.

Tritt uns bei und bringe Dich ein. Nur Gemeinsam sind wir stärker.

Danke für Deinen täglichen Einsatz.

[1] Dies inkludiert auch die neuen Fachspezialisten für Zoll und Grenzsicherheit, welche nach dem aktuellen Zollgesetz noch als Grenzwächter gelten.  An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom August 2024 wurde des Weiteren beschlossen, die mögliche Mitgliedschaft auf bewaffnete Zollfachleute auszuweiten. Dies da auch sie ein Anrecht auf angemessenen rechtlichen Schutz haben, wenn wir künftig gemeinsam im Dienst sind. Zudem unterstehen sie ebenfalls dem Militärstrafgesetz, wenn sie ein "P"-Kontrolle durchführen (Entscheid Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts).

Möchtest Du mehr erfahren?

Möchtest Du mehr über FRONTIERA wissen oder herausfinden was wir Dir bieten können? Dann geht es hier weiter.
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