FAQ

Bei Erreichen der 500 Mitglieder muss die Versicherungsgebühr für alle sofort bezahlt werden. Mit den CHF 50 wird garantiert, dass wir diesen Betrag bezahlen können und sofort den besten Schutz geniesen.
Sollten wir bis Ende 2025 nicht die erforderliche Mitgliederanzahl erreichen, wird die Generalversammlung über den weiteren Verlauf entscheiden. Sollte der Verband aufgelöst werden, erhältst Du deine Beiträge anteilsmässig zurück (abzüglich bereits entstandener Kosten).
Ja. Durch eine ausserordentliche Delegiertenversammlung im August 2024 darfst Du seit Neuestem auch mitmachen, sofern Du bewaffnet bist. Falls Du den Art. 228 ZV (Bewaffnung ausserhalb des GWK) nicht erfüllst, kannst Du einen Ausnahmeantrag an den Vorstand stellen. Dieser kann über Ausnahmen entscheiden. Schreibe einfach eine Mail an vorstand@frontiera-swiss.ch und wir melden uns dann bei Dir.
Ja. FRONTIERA ist bereits durch Bern als Sozialpartner anerkannt. Es fehlen lediglich noch die schriftlichen Formalitäten.
Je schneller wir die 500 Mitglieder erreichen, desto schneller verfügen wir über eine einzigartige Versicherungslösung. Wir sind hier besonders in der Anfangsphase auf Eure Solidarität als Unterstützer angewiesen. Direkt nach dem Erreichen der 500 Mitglieder müssen wir den Jahresgesamtbetrag direkt begleichen damit wir versichert sind.
Ihr geht kein Risiko ein. Euer einbezahltes Geld würdet Ihr bei Nichterreichen der 500 Mitglieder anteilsmässig (nach Abzügen gemäss Statuten), zurückbezahlt bekommen, wenn entschieden werden sollte, den Verband aufzulösen.
Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass dieser Verband mit seiner Versicherungslösung ein neuer, starker Partner für das Personal im BAZG sein wird.
In Eurer Amtsausführung habt Ihr das Gewaltmonopol. Werdet Ihr nun wegen Eurer täglichen Amtsausführung angezeigt, sind das meist Delikte wie Tätlichkeit, Amtsmissbrauch, Rassismus oder sogar Körperverletzung. KEINE der üblichen Rechtsschutzversicherungen deckt diesen Fall ab und Ihr müsst den Anwalt selbst bezahlen. FRONTIERA hat einen Versicherungspartner gefunden, welcher jedoch genau dies abdeckt (sofern die Handlung in der Berufspflicht vollzogen wird und aus subjektiver Sicht rechtmässig ist). Durch unseren Versicherungspartner bekommt Ihr (so rasch als möglich) nach Eintritt eines Ereignisses eine juristische Fachperson zur Seite gestellt und müsst Euch keine Gedanken über die möglichen Kosten machen. Auch bekommt Ihr rechtlichen Beistand in Disziplinarverfahren, welche durch den Arbeitgeber gegen Euch eingeleitet werden. Unsere Versicherung ist in diesem Gebiet sehr erfahren, denn sie schützt heute schon bereits 27'000 Polizisten bei ihrer täglichen Arbeit.
Einfach gesagt, das was während der täglichen Berufsausübung gemacht wird und zu einem Straf- oder Disziplinarverfahren führen kann, ist durch unsere Versicherung abgedeckt. Zum Beispiel: Bei einer berechtigten Blauchlicht-Nacheile geht etwas schief. Dann stellt dir unsere Versicherung einen Anwalt zur Seite. Oder wenn man mit einer Klage der sexuellen Belästigung durch eine kontrollierte Person konfrontiert wird. Egal ob dies nun im Militär- oder möglichen Disziplinarstrafverfahren durch den Arbeitgeber geschieht.
Grundsätzlich nein. Es wird eine freie Anwaltswahl bestehen. Somit kannst Du Dir Deinen Anwalt selbst aussuchen. Wenn dies unmittelbar nach dem Ereignis nötig ist, kannst Du natürlich sofort einen Anwalt mit Deiner Verteidigung beauftragen. Auch diese Kosten werden durch die Versicherung gedeckt sein. Falls nicht sofort ein Anwalt zur Stelle sein kann, haben wir Dir im internen Bereich ein Factsheet mit Deinen Rechten im Strafverfahren aufgeschaltet.
Nein! Bei der Rechtsschutzversicherung die wir anstreben handelt es sich explizit um eine Berufsrechtschutzversicherung für Behördenmitglieder, die diejenigen Rechtsgebiete abdeckt welche Euch im täglichen Dienst betreffen könnten. Dies hat nichts mit einer Privat- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung zu tun. Hierfür wird auch der Mitgliederbeitrag benötigt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass (sobald wir die benötigten Aktivmitgliederanzahl von 500 Personen erreichen und halten) uns die Rechtsschutzversicherung eine Offerte zur Verfügung stellt, damit unsere Aktivmitglieder noch eine Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung zu einem Vorzugspreis abschliessen können. Wieviel die beiden Zusätze schlussendlich kosten kann uns erst ab dem Zustandekommen des Berufsrechtsschutzes mitgeteilt werden.
Sehr wahrscheinlich nicht. Die meisten privaten oder anderweitigen Berufsrechtsschutzversicherungen decken gewisse Delikte, auch im Zusammenhang mit der Berufsausübung, nicht oder nur sehr beschränkt ab. Wir empfehlen Euch daher, mit Eurer Versicherung im Detail abzuklären was in welchem Fall wie gedeckt ist.
Die Frage trifft bei uns am häufigsten ein und nein, leider nicht. Wir können die Berufsrechtsschutzversicherung erst ab einer Aktivmitgliederanzahl von 500 Leuten anbieten.
Im Moment ist das Erreichen der 500 Mitglieder die grösste Hürde. Darum sind wir um jegliche Werbung und natürlich um jedes neues Mitglied froh und dankbar. Ihr könnt uns unterstützen, indem Ihr in eurer Region und Lokalebene von uns erzählt und uns weiterempfehlt.
Nein - definitiv nicht. Unser Ziel war und wird es nie sein, bewusst oder böswillig den Sozialpartnern die Mitglieder abzuwerben. Wir wollen uns eher als Sozialpartner auf Augenhöhe sehen, welcher sich auf den Schutz und die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter an vorderster Front spezialisiert hat.
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