FAQ
Ja. Durch eine ausserordentliche Delegiertenversammlung im August 2024 darfst Du seit Neuestem auch mitmachen, sofern Du bewaffnet bist. Falls Du den Art. 228 ZV (Bewaffnung ausserhalb des GWK) nicht erfüllst, kannst Du einen Ausnahmeantrag an den Vorstand stellen. Dieser kann über Ausnahmen entscheiden. Schreibe einfach eine Mail an vorstand@frontiera-swiss.ch und wir melden uns dann bei Dir.
Ja. FRONTIERA ist durch Bern als Sozialpartner anerkannt.
In Eurer Amtsausführung habt Ihr das Gewaltmonopol. Werdet Ihr nun wegen Eurer täglichen Amtsausführung angezeigt, sind das meist Delikte wie Tätlichkeit, Amtsmissbrauch, Rassismus oder sogar Körperverletzung. KEINE der üblichen Rechtsschutzversicherungen deckt diesen Fall ab und Ihr müsst den Anwalt selbst bezahlen. FRONTIERA hat einen Versicherungspartner gefunden, welcher jedoch genau dies abdeckt (sofern die Handlung in der Berufspflicht vollzogen wird und aus subjektiver Sicht rechtmässig ist). Durch unseren Versicherungspartner bekommt Ihr (so rasch als möglich) nach Eintritt eines Ereignisses eine juristische Fachperson zur Seite gestellt und müsst Euch keine Gedanken über die möglichen Kosten machen. Auch bekommt Ihr rechtlichen Beistand in Disziplinarverfahren, welche durch den Arbeitgeber gegen Euch eingeleitet werden. Unsere Versicherung ist in diesem Gebiet sehr erfahren, denn sie schützt heute schon bereits 27'000 Polizisten bei ihrer täglichen Arbeit.
Einfach gesagt, das was während der täglichen Berufsausübung gemacht wird und zu einem Straf- oder Disziplinarverfahren führen kann, ist in versicherten Fällen durch unsere CAP Rechtsschutzversicherung abgedeckt (es gelten die Allgemeinen Bedingungen (AB) Berufsrechtsschutz für die Mitglieder von FRONTIERA, Ausgabe 01.2026). Zum Beispiel: Bei einer berechtigten Blaulicht-Nacheile geht etwas schief. Dann stellt Dir die CAP Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zur Seite. Oder wenn man mit einer Klage der sexuellen Belästigung durch eine kontrollierte Person konfrontiert wird. Egal ob dies nun im Militär- oder möglichen Disziplinarstrafverfahren durch den Arbeitgeber geschieht.
Grundsätzlich nein. In versicherten Fällen gemäss den Allgemeinen Bedingungen besteht ein Anrecht auf einen Anwalt der ersten Stunde. Falls nicht sofort ein Anwalt zur Stelle sein kann, haben wir Dir im internen Bereich ein Factsheet mit Deinen Rechten im Strafverfahren aufgeschaltet.
Nein! Bei der Rechtsschutzversicherung die wir anstreben handelt es sich explizit um eine Berufsrechtschutzversicherung für Behördenmitglieder, die diejenigen Rechtsgebiete abdeckt welche Euch im täglichen Dienst betreffen könnten. Dies hat nichts mit einer Privat- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung zu tun. Hierfür wird auch der Mitgliederbeitrag benötigt. Zusätzlich profitieren die Aktivmitglieder von FRONTIERA von Vorzugsrabatten auf den Abschluss von Privat-, Verkehrs- und Immobilienrechtsschutzversicherungen der CAP.
Sehr wahrscheinlich nicht. Die meisten privaten oder anderweitigen Berufsrechtsschutzversicherungen decken gewisse Delikte, auch im Zusammenhang mit der Berufsausübung, nicht oder nur sehr beschränkt ab. Wir empfehlen Euch daher, mit Eurer Versicherung im Detail abzuklären was in welchem Fall wie gedeckt ist.
Nein - definitiv nicht. Unser Ziel war und wird es nie sein, bewusst oder böswillig den Sozialpartnern die Mitglieder abzuwerben. Wir wollen uns eher als Sozialpartner auf Augenhöhe sehen, welcher sich auf den Schutz und die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter an vorderster Front spezialisiert hat.
